Künstliche Intelligenz ermöglicht inzwischen die Erstellung täuschend echter Bilder und Videos. Diese Entwicklung betrifft nicht nur Medien oder Kreativwirtschaft, sondern berührt den Kernbereich der Rechtspflege: die Beweisaufnahme in gerichtlichen Verfahren.
Im Zivilprozess gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO), im Strafprozess der Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO). Beide setzen voraus, dass Beweismittel authentisch und unverfälscht sind. Mit dem Fortschritt generativer KI wird genau diese Grundlage zunehmend fragil.
1. Authentizität wird zur Beweisfrage an sich
Visuelle Beweismittel galten bislang als weitgehend zuverlässige Abbildung der Realität. Zwar fordert der Bundesgerichtshof grundsätzlich eine Prüfung von „Authentizität und Integrität“ digitaler Dateien. In der Praxis bestand jedoch selten Anlass, Bilder oder Videos systematisch forensisch zu untersuchen.
2. Fehlende technische Standards in ZPO und StPO
Weder die Zivilprozessordnung noch die Strafprozessordnung enthalten bislang verbindliche Vorgaben zur Prüfung KI-basierter Manipulationen. Prüfpflichten, Zertifikate oder forensische Mindeststandards existieren nicht.
3. Strategische Beweisangriffe als Risiko
Ohne klare Standards steigt das Risiko missbräuchlicher Verfahrensstrategien. Parteien können Bildmaterial als manipuliert bestreiten oder manipuliertes Material einreichen
4. Reformvorschläge
Reformvorschlag 1: Echtheitsvermutung mit Widerlegungslast
Fundstelle:
§ 440 ZPO – Echtheitsvermutung bei Privaturkunden
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__440.html
Reformvorschlag 2: Transparenzpflicht über KI-Einsatz
Fundstelle:
EU AI Act, Art. 52
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
Reformvorschlag 3: Einrichtung zertifizierter digital-forensischer Prüfdienste
Fundstelle:
§§ 402 ff. ZPO
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__402.html
Reformvorschlag 4: Prozessuale Sanktionen bei manipulativen KI-Beweisen
