Grundsteuer: BFH verhandelt drei wegweisende Verfahren – Urteile am 10.12.2025 erwartet

Am 12. November 2025 hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) drei grundlegende Revisionsverfahren zur neuen Grundsteuer (Bundesmodell) mündlich verhandelt. Die Entscheidungen, die am 10.12.2025 erwartet werden, könnten erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien und die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer haben.

### Hintergrund: Streit um die Bewertungsregeln

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bewertungsregelungen der §§ 218 ff. BewG in der Fassung von 2019 verfassungsgemäß sind. Immer mehr Eigentümer:innen und Verbände kritisieren die realitätsferne Bewertungspraxis:

– **Pauschalisierte Bodenrichtwerte**, die lokale Marktverhältnisse nicht abbilden

– **Tabellenmieten**, die teils weit über der erzielbaren ortsüblichen Vergleichsmiete liegen

– **Hohe Hürden beim Nachweis niedrigerer Werte**, die praktisch nur über teure Vollgutachten möglich sind

### Die drei verhandelten BFH-Verfahren im Überblick:

– **II R 25/24 (FG Köln)** – Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregelungen ab 01.01.2022

– **II R 31/24 (Sächsisches FG)** – Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Ertragswertverfahren

– **II R 3/25 (FG Berlin-Brandenburg)** – ebenfalls Verfassungsmäßigkeit der Normen, insbesondere realitätsferne Mietannahmen

### Warum die Entscheidungen so wichtig sind:

Die Verfahren beleuchten zentrale Schwachstellen des Bundesmodells. Sollte der BFH verfassungsrechtliche Bedenken teilen, könnte dies den Weg für landeseigene Grundsteuermodelle stärken und umfangreiche Neubewertungen erforderlich machen. Bestätigt der BFH dagegen das Modell, bleiben die bestehenden Bewertungsmechanismen bestehen – allerdings weiterhin mit Kritik an Transparenz und Gleichheitsfragen.

### Ausblick

Die Verkündung am 10. Dezember 2025 wird mit Spannung erwartet. Sie könnte die Grundsteuerlandschaft in Deutschland langfristig prägen – für Eigentümer:innen, Vermieter:innen, Mieter:innen und Kommunen gleichermaßen.

Ich halte Sie über die Entwicklungen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Immobilienwerte auf dem Laufenden.

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