Die neuesten Auswertungen zeigen, dass die Grundsteuerreform in vielen Regionen nicht zur Entlastung geführt hat – im Gegenteil. Kommunale Hebesätze und unterschiedliche Landesmodelle sorgen für massive Belastungsunterschiede.
Deutliche Kostenunterschiede zwischen den Bundesländern
Ein Blick auf die Durchschnittswerte der Bundesländer (nach BILD, 100 Städte im Grundsteuervergleich, vom 13.11.2025) macht die Spreizung sichtbar:
- Sachsen-Anhalt: 305 €
- Brandenburg: 309 €
- Sachsen: 338 €
- Bayern: 404 €
- Niedersachsen: 436 €
- Baden-Württemberg: 787 €
- Berlin: 850 €
In einigen Städten Baden-Württembergs liegt die Belastung für vergleichbare Immobilien bereits bei deutlich über 1.300 € jährlich.
Diese starken Abweichungen zeigen: Die Reform führt nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu einem bundesweiten Flickenteppich.
Hebesatz als zentraler Preistreiber
Die größte Rolle spielt der kommunale Hebesatz, den jede Stadt selbst festlegt.
Viele Kommunen haben ihre Hebesätze im Zuge der Reform deutlich angehoben – was direkt zu steigenden jährlichen Grundsteuerbeträgen führt.
Das erklärt, warum Immobilien mit ähnlicher Größe und Ausstattung in verschiedenen Städten völlig unterschiedlich besteuert werden.
Juristische Einschätzung: Verfassungswidrigkeit nicht ausgeschlossen
Aus Sicht des Verfassungs- und Steuerrechts ergeben sich mehrere gravierende Probleme.
1. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG)
Wenn vergleichbare Grundstücke je nach Wohnort hunderte Euro mehr oder weniger kosten, ist das steuerliche Belastungsgefüge nicht mehr sachlich gerechtfertigt. Die Reform verstärkt Ungleichheiten, statt sie zu reduzieren.
2. Hohe Komplexität und mangelnde Transparenz
Die Bundesländer haben unterschiedliche Modelle entwickelt – von einfach bis hochkomplex.
Zudem nutzen die Kommunen unterschiedlich hohe Hebesätze.
Für Bürger bedeutet das: Das System ist kaum nachvollziehbar und damit rechtlich bedenklich.
3. Hebesatzautonomie ohne wirksame Kontrolle
Kommunen können ihre Hebesätze nahezu frei anpassen.
In Verbindung mit den neuen Bewertungsmodellen führt das zu einem ungeregelten Anstieg der Steuerlast.
Aus juristischer Sicht ist fraglich, ob ein solches System den Anforderungen an Rechtsklarheit, Vorhersehbarkeit und Lastengleichheit gerecht werden kann.
Fazit
Die Grundsteuerreform führt derzeit zu erheblichen, teils extremen Belastungsunterschieden zwischen Eigentümern – abhängig vom Wohnort, vom Landesmodell und vom kommunalen Hebesatz.
Aus juristischer Sicht sprechen viele Argumente dafür, dass zentrale Elemente der Reform verfassungswidrig sein könnten.
Deutschland benötigt dringend ein einheitliches, transparentes und gerechtes Grundsteuermodell, das den Gleichheitsgrundsatz und die Planbarkeit steuerlicher Belastungen sicherstellt.
