Mit dem Standortfördergesetz soll die Grenze für die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG von bisher 500.000 € auf 2 Mio. € pro Steuerpflichtigem und Wirtschaftsjahr angehoben werden.
➡️ Die Erhöhung gilt ausschließlich für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Es handelt sich bei dem Höchstbetrag um den aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen erzielten Gesamtgewinn vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.
D.h. bei Reinvestition in Gebäude oder abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter greift das Teileinkünfteverfahren (nur 60 % des Gewinns sind begünstigt). Es können maximal 1,2 Mio. € (60 % von 2 Mio. €) tatsächlich steuerfrei übertragen werden.
Als Rechtsanwältin im Steuerrecht sehe ich darin ein starkes Signal für Unternehmensnachfolgen, Exit-Strukturen und Mittelstands-M&A:
Verkaufserlöse können in neues Anlagevermögen reinvestiert werden, ohne dass sofort Steuern fällig werden.
👉 Praxis-Check:
• Exit oder Anteilsverkauf geplant? Schon jetzt die Reinvestitionsstrategie mitdenken.
• Nur relevant für Kapitalgesellschaftsanteile – nicht für sonstiges Betriebsvermögen.

Schreibe einen Kommentar